Das Gericht - Druckversion +- Imoriath Forum (https://imoriath.com/forum) +-- Forum: RP-Bereich (https://imoriath.com/forum/forumdisplay.php?fid=90) +--- Forum: Rassen Forum (https://imoriath.com/forum/forumdisplay.php?fid=91) +---- Forum: Der Dunkelelfen Tempel (https://imoriath.com/forum/forumdisplay.php?fid=93) +---- Thema: Das Gericht (/showthread.php?tid=6703) |
Das Gericht - Staff_Nurpheia - 20.06.2010 Da es beim Volk der Dunklen demnächst ein Gericht geben wird, denke ich sollten wir einmal über mögliche Strukturen reden. Klar ist, die mächtigste im Land ist die Valsharess. Ich möchte sie hier auch als Richterin der Göttin einbinden. Jedoch ist eine weitere mächtie Instanz der so zerstrittene Rat der Häuser. Ich denke wie im US - TV, könnte der Rat der Häuser bei Gerichtsverhandlungen eine Art Jury spielen, die dann ihr "irdisches" Urteil fällt. Ich denke das Verandlungen so etwas spannender wären. Bleibt nur noch offen, wie sehen Anklage und Verteidigung aus? Soll sich der Angeklagte selbst eine Verteidigung suchen dürfen? Ernennt vielleicht die Valsharess per Dekret einen Ankläger aus dem Rat der Häuser? - Arkanthos - 20.06.2010 Ich denk, dass sich jeder seinen Verteidiger selbst aussuchen darf, aber die Wahl sollte iwie im RP geschehen. Den Ankläger ernennen? Der ist doch schon benannt oder? *aufm Schlauch steht* - Finis - 22.06.2010 Eigentlich wollte ich mich aus dieser Diskussion ja heraushalten. Da es aber scheint als käme erst garkeine auf, so werde ich mich doch mal einschalten.... Was die Verteidigung angeht so würde ich sagen darf jeder Angeklagte seinen Verteidiger selbst wählen. Sollte er keinen wählen so muss er sich selbst verteidigen....oder auch nicht Die Valsharess mit der Richterin gleichzusetzen halte ich auch für sinnvoll. Was den "Rat der Häuser" angeht, da möchte ich mich nicht zu äussern. Was nicht als Ablehnung interpretiert werden muss, jener ist mir nur inzwischen gleichgültig. Letzten Endes sollte zum Wohle des RP gehandelt werden und so sollte alles was eben jenes fördert auch in Betracht gezogen werden. RE: Das Gericht - Valerian - 27.06.2010 Was den Verteidiger betrifft, schließe ich mich Finis Meinung an. Bei der Anklage wuerde ich es unterschiedlich handhaben. Handelt es sich um eine Beschwerde z.B. bzgl. einer Streiterei zwischen zwei Häusern ist wohl ein Haus der Anklaeger, welcher sich dann wohl selbst vertreten sollte. Handelt es sich hingegen um ein "Staatsverbrechen", wie z.B. um Hochverrat oder um Blasphemie, so sollte die Anklage per Dekret der Valsharess vertreten werden. Vllt sollte man dafuer das Amt des "Meister der Schmerzen" in Anlehnung an einen Inquisitor einfuehren . *scherz* Die Valsharess als Richterin finde ich auch in Ordnung. Faellt sie das endgueltige Urteil? Oder haelt sie sich an das Urteil der Jury und entscheidet dann "nur" ueber das Strafmaß? Den Rat der Haeuser als Jury? Zwar sehe ich damit schwere RP-Implikationen einhergehen. Aber wenn es das RP foerdert, warum nicht. Zumal ich diesbzgl. auch keine andere Idee habe. Edit: Vllt. koennte man ja auch sowas wie ein Shilenurteil einbauen. Sprich, der Angeklagte kann sich darauf berufen und dann gegen jmd kaempfen, den die Valsharess bestimmt. Der Ausgang des Kampfes ist Urteil und Schuldspruch zugleich. |