06.05.2009, 17:11
Grund
Eröffnen eines Buyshops zum wiederholten Male und trotz bereits verhängter Jailstrafe aus gleichem Grund.
Strafmaß:
7 Tage ACC-Bann
Einzug der besten Waffe
Eröffnen eines Buyshops zum wiederholten Male und trotz bereits verhängter Jailstrafe aus gleichem Grund.
Strafmaß:
7 Tage ACC-Bann
Einzug der besten Waffe