17.12.2006, 13:28
Ein Pergament an den Wänden Oren's lässt verkünden:
§1.1: Das tragen von Waffen ist nur den Mitgliedern der Faust Zells gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbussen von 1000 adena geahndet. Den Anweisungen der Stadtherren ist folge zu leisten.
§1.2 Als Waffen werden folgende deklariert:
-Bögen
-Dolche
-Faustwaffen
-Hämmer/Äxte
-Schwerter jeder Art und Form
-Speere/Hellebarden
-Zauberstäbe jeder Art und Form
- Zauberbücher jeder Art
§2: Meinungsverschiedenheiten sind mit einem Gespräch (RP) und nicht mit Waffen zu klären (PVP). sollte dies allerdings nicht möglich sein, sind die Stadtherren als streitschlichter heranzuziehen.
§3:1 Der verkauf von Waren und Dienstleistungen steht jedem frei.
§3.2 Die ansässigen Händler müssen eine geringe Steuer in Höhe von 6% beim Verkauf von Waren an die ansässigen Händler zahlen.
§4: Der Besitz eines Sklaven ist erlaubt. Sollte es jedoch jemand vorziehen, einen Sklaven als Freund zu bezeichnen, wird derjenige aus der Stadt gejagt.
§5: Auf das Stehlen von Gegenständen steht ein Gebietsbann. Es wird lediglich ein kurzer (max 2 min) Aufenthalt beim Torwächter zur durchreise gewährt.
§6: Für Mord wird die Todesstrafe verhängt. Ws sei denn es handelt sich bei dem Toten um einen Sklaven, der sich den Befehlen seiner Herren widersetzt hat. Dann entscheiden die Stadthalter über die Höhe des Strafmasses.
§7: Das Betreten der Stadt oder der Burg geschieht auf eigenes Risiko.
§8: Das betreten der Taverne ist Elfen und Menschen, die nicht als Sklaven der Faust Zell angehören, untersagt. (Faireshalber ist das betreten der Stadt weiterhin jedem erlaubt)
§9: Sklaven der Faust Zell haben sich nur den Worten der Mitglieder der Faust Zell zu beugen. Befehle von anderen Dunkelelfen oder Orks dürfen sie ignorieren, es sei denn, ein Mitglied der Faust Zell befielt dem Sklaven auf einen Außenstehenden zu hören.
§1.1: Das tragen von Waffen ist nur den Mitgliedern der Faust Zells gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbussen von 1000 adena geahndet. Den Anweisungen der Stadtherren ist folge zu leisten.
§1.2 Als Waffen werden folgende deklariert:
-Bögen
-Dolche
-Faustwaffen
-Hämmer/Äxte
-Schwerter jeder Art und Form
-Speere/Hellebarden
-Zauberstäbe jeder Art und Form
- Zauberbücher jeder Art
§2: Meinungsverschiedenheiten sind mit einem Gespräch (RP) und nicht mit Waffen zu klären (PVP). sollte dies allerdings nicht möglich sein, sind die Stadtherren als streitschlichter heranzuziehen.
§3:1 Der verkauf von Waren und Dienstleistungen steht jedem frei.
§3.2 Die ansässigen Händler müssen eine geringe Steuer in Höhe von 6% beim Verkauf von Waren an die ansässigen Händler zahlen.
§4: Der Besitz eines Sklaven ist erlaubt. Sollte es jedoch jemand vorziehen, einen Sklaven als Freund zu bezeichnen, wird derjenige aus der Stadt gejagt.
§5: Auf das Stehlen von Gegenständen steht ein Gebietsbann. Es wird lediglich ein kurzer (max 2 min) Aufenthalt beim Torwächter zur durchreise gewährt.
§6: Für Mord wird die Todesstrafe verhängt. Ws sei denn es handelt sich bei dem Toten um einen Sklaven, der sich den Befehlen seiner Herren widersetzt hat. Dann entscheiden die Stadthalter über die Höhe des Strafmasses.
§7: Das Betreten der Stadt oder der Burg geschieht auf eigenes Risiko.
§8: Das betreten der Taverne ist Elfen und Menschen, die nicht als Sklaven der Faust Zell angehören, untersagt. (Faireshalber ist das betreten der Stadt weiterhin jedem erlaubt)
§9: Sklaven der Faust Zell haben sich nur den Worten der Mitglieder der Faust Zell zu beugen. Befehle von anderen Dunkelelfen oder Orks dürfen sie ignorieren, es sei denn, ein Mitglied der Faust Zell befielt dem Sklaven auf einen Außenstehenden zu hören.
Unser Ruhm ist es nicht, niemals zu fallen, sondern jedes mal wieder aufzustehen.