25.09.2007, 18:46
So...
Ich habe mir mal konkrete Gedanken gemacht, dabei versucht Anregungen, Ideen - sofern hier im Thread zu finden waren, einfließen zu lassen und das Ganze in eine Charta gepackt.
Eine Charta hat den Vorteil Konzept und Reglement recht einfach und vorallem Zentral in ein Papier zu bringen. Spart dem Interessenten einfach Puzzle- und Suchspiele bis er alles wissenswerte zusammen hat.
Es ist NUR eine Idee, ein Vorschlag... vielleicht eine Diskussionsbasis.
Für eine eventuelle Endfassung wird es sicher noch so manche Vorschläge und/oder Änderungswünsche bzw. Einwände geben.^^ Steinigt mich also bitte nicht gleich, nur weil ich versucht habe gegebenes und eigene Gedanken/Idee zu einem ersten Konzept zusammenzufassen. Ich weiß, dass es alles andere als perfekt ist.
Viel Spaß beim Lesen:
[Änderungen/Erweiterungen in Blau]
------------------------------------------------------------
Charta der Tempel Garde Kinder Shilens
Präambel
Im unverbrüchlichen Willen und Streben
zu dienen jener, deren Kinder wir sind,
zu schützen jene, die in ihrem Namen wirken und dienen,
zu bewachen jenes, das ihr Heiligtum, ihr geweihter Boden ist,
zu wachen über jene, die ihr Volk sind,
geloben wir, gezeichnet mit unserem Blut, Treue und Gehorsam bis in den Tod.
Kein Haus und keine andere Gewalt stehen höher als Shilen. Ihr Wort ist unser Gesetz, nach dem zu streben und zu handeln wir, gezeichnet mit unserem Blut, geloben.
Kein Schmerz zu groß, keine Mühe zu mühselig, keine Demütigung zu arg im Dienste für und an Shilen. Keine Rache höher als Shilens Wort und Befehl.
Zu ertragen all dies im Dienst an ihr, gezeichnet mit unserem Blut, geloben wir.
Möge Shilen uns ihre Gnade erweisen.
Hinweis:
Alle Titel/Bezeichnungen - mit Ausnahme der Priesterinnen - sind geschlechtsunspezifisch zu verstehen. Gemäß dem Rassenguide für Dunkelelfen gilt die Gleichberechtigung, so auch in der Tempelgarde.
1. Zielsetzung
a) Es gilt zu bewachen und zu beschützen die Tempel, heiligen Bezirke, die Priesterschaft so wie die angestammten Wohnstätten unseres Volkes.
(OOC: Wachdienst Shilentempel und DEV wahlweise inkl. aktiver Newbiehilfe, sofern diese gewünscht wird. Aktive Newbiehilfe schließt materielle Hilfe explizit aus!)
b) Es gilt zu bewachen und zu beschützen Leib und Leben jener, die Shilens Priesterschaft angehören oder von dieser als besonders schützenswert angesehen wird und eine akute Bedrohung vorliegt, sofern gewünscht und entsprechende Weisung an die Garde ergeht.
(OOC: Stellung einer Leibwache "buchbar".)
c) Es gilt zu bewachen und zu beschützen Veranstaltungen und Rituale (Events) der Priesterschaft oder unseres Volkes, sofern gewünscht und entsprechende Weisung durch an die Garde ergeht.
(OOC: Die Garde ist für Events "buchbar".)
d) Es gilt zu bewachen und zu beschützen jene, die ihrer Priesterschaft angehören oder in deren Namen handeln, wenn diese sich auf Reisen begeben, sofern gewünscht und entsprechende Weisung an die Garde ergeht.
(OOC: Stellung von Eskorten "buchbar".)
2. Mitglieder und Hierarchie der Garde
a) Mitglieder
Sieben Kinder Shilens wandelten dereinst auf unserer Welt,
sieben Kinder sollen bewachen, was ihr gehört.
Die aktive Garde besteht zu allen Zeiten aus max. 6 Gardisten und dem Befehlshaber der Garde. Zzgl. kann es bis zu 7 Rekruten geben. Diese sind die Auszubildenden der Garde und potentielle Nachrücker sollte ein Gardist durch Tod oder unehrenhafte Entlassung aus der Garde ausscheiden.
b) Hierarchie (einer Garde)
c) Hierarchie mehrer Tempelgarden
(Erweiterungsgedanke, sollte es mal interessant, notwendig werden Platz zu schaffen^^)
Die übergeordnete und damit Hauptgarde ist immer die des Shilentempels (DEV) als Haupttempel (sozusagen der Delfen-Vatikan). Diesem Haupttempel können max. 6 "Unter"Tempel (sozusagen Bistümer) mit jeweiligen Wirkungsgebieten untergeordnet werden. Diesen wiederum kann eine eigene Tempelgarde zur Verfügung gestellt werden.
Der Oberbefehl aller Garden bleibt immer beim Befehlshaber der Hauptgarde. Der Befehlshaber der Untergarde rekrutiert sich aus einem der amtierenden Gardisten der Hauptgarde. Ernennung und Zuweisung einer Untergarde erfolgt durch den Oberbefehlshaber gemäß Befähigung, Wissen und Gewissen.
Untergarden sind Rekruten nicht gestattet. (Sonst haben wir irgendwann einfach zu viele)
---
Ab hier kann man aufteilen:
- entweder diese Gardisten bleiben immer auch Gardisten der Hauptgarde (was allerdings zu Überschneidungen von "Dienstplänen" führen kann)
- oder für diesen neuen Befehlshaber rückt ein Untergarden-Gardist (sofern schon vorhanden) in den Rang eines Hauptgarden-Gardisten auf. Die Lücke in der Untergarde wird durch einen Rekruten der Hauptgarde gefüllt. Auf diese Weise erhalten wir ein einigermaßen faires System in dem man sich "hochdienen" kann.
---
3. Aufgaben/Weisungsbefugnisse
Ein Mitglied der Garde hat innerhalb seines Dienstes und Tätigkeiten für die Garde stets die Neutralität allen Häusern gegenüber zu wahren, unabhängig persönlicher Belange, Ansichten und/oder Antipathien wie Sympathien. Die Aufgabe der Gemeinschaft im Dienste an Shilen und ihres Volkes stehen immer über allem.
a) Der Befehlshaber der Garde ist Mittler zwischen Priesterschaft (, Hauptgarde) und Garde, Koordinator und Organisator der Garde, zeichnet verantwortlich für die Garde insgesamt sowie der Gardisten im Einzelnen und deren Taten/Handlungen gemäß des Ehrenkodexes der Garde (Kodex ist noch auszuarbeiten; soll verhindern, dass der Befehlshaber für jeden privaten Kinderkram seiner Gardisten zur Rechenschaft gezogen werden kann.)
Er ist allen Gardisten und Rekruten gegenüber weisungsbefugt. Desweiteren allen Personen gegenüber, zu deren Schutz die Garde aktuell dient, sofern diese Weisungen allein der erfolgreichen Ausführung der Aufgabenstellung der Garde dient.
Er ist Weisungsempfänger seitens der Hohepriesterin bzw. deren Stellvertreterin.
Er ist der kämpfende und schützende Diener Shilens, seiner Untergebenen sowie der zu bewachenden Personen und Objekte. Wohl und Wehe der ihm anvertrauten Untergebenen wie Schutzbefohlenen liegen allein in seiner weisen Führung und Entscheidungskonsequenz.
b) Der Gardist ist weisungsbefugt den Rekruten gegenüber sofern dies deren Ausbildung dient. Sofern der Befehlshaber selbst nicht zugegen ist, der Gardist explizit zum Offizier vom Dienst ernannt wurde, oder er einer befohlenen Tätigkeit im Alleingang nachgeht, ist er auch allen Schutzbefohlenen und/oder Gardisten gegenüber weisungsbefugt sofern diese allein der erfolgreichen Ausführung der Aufgabenstellung dienen.
Er ist Weisungsempfänger seitens seines Befehlshabers, der Hohepriesterin bzw. deren Stellvertreterin.
Ihm obliegt der weisungsgemäße aktive Schutz von Personen und Objekten.
Er ist nach Weisung aktiver Ausbilder eines oder mehrer Rekruten.
c) Der Rekrut ist ein Auszubildender der Garde der - je nach Ausbildungstand - auch zum Wachdienst herangezogen werden kann. Er besitzt keinerlei Weisungsbefugnis, es sei denn er ist aus besonderen Gründen auf sich alleine gestellt und seine Weisungen dienen allein der erfolgreichen Ausführung der Aufgabenstellung. In diesem Falle ist er den Schutzbefohlenen im genannten Rahmen weisungsbefugt.
4. Ernennungen
a) Der (Ober-)Befehlshaber der Garde wird ausschließlich durch die Hohepriesterin aus den Reihen der Gardisten ernannt und in sein Amt eingesetzt.
(Der Befehlshaber einer Untergarde wird vom Oberbefehlshaber nach Rücksprache mit der Hohepriesterin (oder deren Stellvertreterin(?)) ernannt und in sein Amt eingesetzt.)
b) Der Gardist wird nach Absolvierung seiner Prüfungen und nach Ratschluß seitens der Hohepriesterin und des (Ober-)Befehlshabers durch Ritual im Shilentempel in die Reihen der Gardisten aufgenommen..
c) Der Rekrut wird nach Empfehlung durch mind. einem Gardisten und erfolgreichem Gespräch mit dem Befehlshaber der Garde als Auszubildender in die Garde aufgenommen.
5. Status Quo und Entlassungsmöglichkeiten
a) Gardisten
Der Dienst an Shilen in der Tempelgarde währt ein Leben lang.
Ein Mal als Gardist in die Garde aufgenommen weiht man sein Leben bis zum letzten Atemzug Shilen. Dieser mit Blut besiegelte Pakt kann von einem selbst nicht mehr gelöst werden. Einzig durch Ratschluss durch die Hohepriesterin (und/oder deren Stellvertreterin) sowie dem (Ober-)Befehlshaber der Garde nach einem begangenen Verstoß gegen Kodex und Regeln der Gemeinschaft kann dieser Pakt gelöst werden. In diesem Fall wird ein Bann ausgesprochen der dem Betroffenen den Makel des Geächteten gibt und ihm verbietet jemals auch nur einen Fuß in einen Tempel Shilens zu setzen. Bei schwereren Vergehen kann der Delinquent der Priesterschaft als Opfer Shilens überantwortet werden (man nennt es auch Todesstrafe).
Wohl aber kennt die Garde Ehrengardisten, Reservisten und Ruhestand.
Ehrengardist:
Hat ein Gardist 7 Jahre (ooc: imaginär, von Fall zu Fall zu entscheiden) treu gedient und sich um die Garde besonders verdient gemacht, kann er zum Ehrengardist ernannt werden. Ihm mag ab diesem Zeitpunkt freigestellt sein jederzeit den aktiven Dienst zu quittieren und der Garde als Reservist und/oder Ratgeber zu dienen.
Reservist:
Hat ein Gardist 7 Jahre (ooc: imaginär, von Fall zu Fall zu entscheiden) treu gedient, steht es diesem frei jederzeit den aktiven Dienst zu quittieren und in den Reservistendienst zu wechseln.
Ruhestand:
Sofern ein Gardist durch Verletzung oder Krankheit unverschuldet und dauerhaft kampfunfähig wird, mag ihm die Entlassung aus dem aktiven Dienst und der Ruhestand gewährt werden.
Sofern ein Gardist wider erwarten den Gebrechen des Alters anheim fallen sollte mag entschieden werden diesen aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand zu entlassen.
Ehrengardisten und Reservisten können zu jederzeit und in besonderen Situationen in den aktiven Dienst zurückberufen werden. Gemeint sind Ausnahmesituationen die eine Verstärkung der aktiven Garde notwendig machen um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Sei es durch auffüllen entstandener Lücken und/oder temporäre Erhöhung der Kämpfer zum Schutz der heiligen Stätten wie der Priesterschaft.
b) Rekruten
Der Dienst als Rekrut dient der Ausbildung und Perfektionierung in der eigenen Waffengattung, der Unterweisung in den Riten und Auffassungen sowie der Vorbereitung die anstehenden Aufgaben eines Gardisten gerecht werden zu können.
Ein Rekrut kann während seiner Ausbildung jederzeit den Dienst quittieren oder aus diesem auf Ratschluss der amtierenden Gardisten entlassen werden.
Eine erneute Bewerbung ist maximal ein Mal zulässig.
Die Garde kennt zwei Stufen eines Rekruten
Rekrut des 2. Ranges:
Der Rekrut ist als solcher aufgenommen worden und muss nun eine Probezeit von nicht weniger als 4 (rl-)Wochen absolvieren. Dies dient der beiderseitigen Einschätzung und des Kennenlernens.
Rekrut des 1. Ranges:
Der Rekrut hat die Probezeit erfolgreich absolviert und wird auf Ratschluss der amtierenden Gardisten durch den Befehlshaber zum Rekruten des 1. Ranges befördert. Ab jetzt genießt er die volle Ausbildung und darf auch mit Fortschreiten dieser zu ersten Wachdiensten herangezogen werden.
6. Ausrüstung
Gardisten:
Jedem Gardist steht eine schwere Rüstung für den normalen Dienst sowie eine Festtags-Rüstung zu. Zudem steht ihm ein Säbel des Blutes zu sowie ein Schild.
Die normale Rüstung inkl. Schild wird mit endgültiger Aufnahme in die Garde an den Gardisten ausgegeben. Die Festtagsrüstung verbleibt in der Rüstkammer der Hohepriesterin und wird von dieser bei Bedarf ausgegeben und muss hernach wieder an diese abgegeben werden.
Die Erlangung des Säbels des Blutes ist Teil der Prüfung eines Gardisten und somit dessen eigener Besitz.
Rüstzeug normaler Dienst:
Ring Mail Breastplate (D-Grade)
Iron Plate Gaters (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)
Blood Saber (No Grade)
Rüstzeug Festtag:
Clan Oath (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)
Blood Saber (No Grade)
Rekruten:
Jedem Rekrut steht eine leichte Rüstung für den normalen Dienst zu. Für den Fall einer Dienstzuteilung zu besonderen Anlässen kann diesem ebenfalls eine Festtagsrüstung zu den Bedingungen eines Gardisten zugewiesen werden. Zudem steht ihm ein Kurzschwert sowie ein Schild zu.
Rüstzeug wie Waffe werden mit Aufnahme als Rekrut an den Rekruten ausgegeben.
Rüstzeug normaler Dienst:
Wooden Breastplate (No Grade)
Wooden Gaiters (No Grade)
Aspis Shield (D-Grade)
Short Sword (No Grade)
Rüstzeug Festtag:
Clan Oath (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)
Short Sword (No Grade)
Einem Rekruten ist es strengstens untersagt während des Wachdienstes einen Säbel des Blutes zu tragen auch wenn er diesen bereits während seiner Prüfungen erlangt hat!
(OOC: Es handelt sich hier erstens um alles andere als Top-Grade Equipment und zweitens durch das Aspis, das ja D-Grade hat, verhindert man auch, dass jemand das Wooden-Set einfach komplettiert und doch mit Garde-Ausrüstung lvln geht, da hier mindestens D-Grade für einen Rekruten Vorraussetzung wird. Sollte jemand mit D-Grade in Wooden rumlaufen und lvln, kann man dann getrost drüber wegsehen, denke ich. Mit Top-Equip hat das dann eh nichts mehr zu tun.^^
Das Ganze sind aber nur Vorschläge die meinen Gedankengängen folgen. Wie halt alles andere hier auch.
Ein anderer Gedanke wäre zumindest für den "normalen" Wachdienst den Gardisten/Rekruten gemäß seiner Waffengattung zu bewaffnen. Das macht rein logisch eigentlich mehr Sinn, da es ja nicht umsonst die gegebenen Spezialisierungen gibt und kaum anzunehmen ist, dass jeder eine Begabung für ein Schwert hat. Ganz nebenbei würde es RP-Kampf-Taktiken "erzwingen" und das allgemeine "normale" Bild der Garde etwas auflockern.
Bei Events/Parade oder ähnlichem legt man dann vielleicht doch eher Wert auf ein einheitliches Bild. Zumal jede Fighterklasse sowieso mit Schwert/Dagger anfängt, die Grundausbildung also eh jedem gegeben sein sollte.)
7. Zugangsvorraussetzungen und Aufnahmeprozedere
Die Mitglieder der Tempelgarde sind wahre Kinder Shilens.
Mögen sie fest im Glauben sein, niemals wanken und gerecht der Sache dienen.
a) Zugangsvorraussetzungen
Ob Rekrut oder Gardist, ein Diener Shilens in der Garde ist stets Angehöriger des Volkes Shilens wie auch treuer und gläubiger Shilenanhänger.
Er ist aktiver Kämpfer für unsere Sache und daher auch immer ein geschickter und begabter Krieger der seine Waffen zu führen weiß. Anerkannte Waffengattungen der Garde sind:
Palus Knight
Assassin
Shilen Knight
Bladedancer
Abyss Walker
Phantom Ranger
Shilen Templar
Spectral Dancer
Ghost Hunter
Ghost Sentinel
Ab dem 25. Ausbildungsgrad in der jeweiligen Waffengattung ist eine Bewerbung als Rekrut/Gardist möglich (Engine-Char-Lvl 25).
Reine OOC-Vorraussetzung:
- Keine Zughörigkeit des betreffenden Chars (und/oder eines Twinks?) in einer artähnlichen Organisation. Dazu zählen auch Priesterschaften. Entweder oder.
(OOC: All zu leicht hat man sich mit Verpflichtungen verzettelt und wird nichts mehr wirklich gerecht. Zum Anderen lassen sich so etwaige rp- wie ooc-Interessenskonflikte leichter umgehen/vermeiden. Gerade dann, wenn man den Punkt Main oder Sub eines Chars offen lässt. Ich könnte ja über die Sub eben mehreren Orga-Vorraussetzungen genügen.
Ob man das nun auch auf Twinks ausweiten sollte muss man mal diskutierend abwägen.)
b) Aufnahmeprozedere
Gardist:
- (RP-)Bewerbung an den (Ober-)Befehlshaber. Fehlt dieser, geht die Bewerbung an die Hohepriesterin direkt. (ooc: PM im Forum oder eigenes Orga-Forum?)
- Ladung zu einem (RP-IG) Gespräch
- Zulassung zu den Prüfungen
- Absolvierung der Prüfungen
- Initiationsritual zum Gardisten im Shilentempel durch eine Priesterin Shilens nebst ablegen des Eides
(ooc: Hohepriesterin oder ihrer Stellvertreterin zwingend?)
- Ausgabe der Gardistenuniform
Rekrut:
- (RP-) Bewerbung an den (Ober-)Befehlshaber. Fehlt dieser, geht die Bewerbung an die Hohepriesterin direkt. Enthalten muss sein der Name eines Gardisten, der eine Empfehlung für den künftigen Rekruten ausspricht und bereit ist sich für diesen auch zu verbürgen.
- Ladung zu einem (RP-IG) Gespräch
- Anhörung des Bürgen
- Einführung als Rekrut in einem kleinen Ritual nebst Ausgabe der Uniform und Waffen. Zuweisung eines direkten Mentors als Ansprechpartner/Ausbilder.
(ooc: der Mentor kann der Bürge sein, muss aber nicht)
8. Die Prüfungen
(zu erarbeiten)
9. Schlussbestimmungen
Diese Charta sowie der zugehörige Kodex der Garde kann jederzeit - nach der expliziten Prüfung und Genehmigung durch die Hohepriesterin - erweitert, angepasst und/oder geändert werden.
------------------------------------------------------------
Ich hoffe Pieros Idee weitestgehend getroffen und sinnvoll in Form gebracht zu haben.
Zum Veriss freigegeben. ^^
Ich habe mir mal konkrete Gedanken gemacht, dabei versucht Anregungen, Ideen - sofern hier im Thread zu finden waren, einfließen zu lassen und das Ganze in eine Charta gepackt.
Eine Charta hat den Vorteil Konzept und Reglement recht einfach und vorallem Zentral in ein Papier zu bringen. Spart dem Interessenten einfach Puzzle- und Suchspiele bis er alles wissenswerte zusammen hat.
Es ist NUR eine Idee, ein Vorschlag... vielleicht eine Diskussionsbasis.
Für eine eventuelle Endfassung wird es sicher noch so manche Vorschläge und/oder Änderungswünsche bzw. Einwände geben.^^ Steinigt mich also bitte nicht gleich, nur weil ich versucht habe gegebenes und eigene Gedanken/Idee zu einem ersten Konzept zusammenzufassen. Ich weiß, dass es alles andere als perfekt ist.
Viel Spaß beim Lesen:
[Änderungen/Erweiterungen in Blau]
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Charta der Tempel Garde Kinder Shilens
Präambel
Im unverbrüchlichen Willen und Streben
zu dienen jener, deren Kinder wir sind,
zu schützen jene, die in ihrem Namen wirken und dienen,
zu bewachen jenes, das ihr Heiligtum, ihr geweihter Boden ist,
zu wachen über jene, die ihr Volk sind,
geloben wir, gezeichnet mit unserem Blut, Treue und Gehorsam bis in den Tod.
Kein Haus und keine andere Gewalt stehen höher als Shilen. Ihr Wort ist unser Gesetz, nach dem zu streben und zu handeln wir, gezeichnet mit unserem Blut, geloben.
Kein Schmerz zu groß, keine Mühe zu mühselig, keine Demütigung zu arg im Dienste für und an Shilen. Keine Rache höher als Shilens Wort und Befehl.
Zu ertragen all dies im Dienst an ihr, gezeichnet mit unserem Blut, geloben wir.
Möge Shilen uns ihre Gnade erweisen.
Hinweis:
Alle Titel/Bezeichnungen - mit Ausnahme der Priesterinnen - sind geschlechtsunspezifisch zu verstehen. Gemäß dem Rassenguide für Dunkelelfen gilt die Gleichberechtigung, so auch in der Tempelgarde.
1. Zielsetzung
a) Es gilt zu bewachen und zu beschützen die Tempel, heiligen Bezirke, die Priesterschaft so wie die angestammten Wohnstätten unseres Volkes.
(OOC: Wachdienst Shilentempel und DEV wahlweise inkl. aktiver Newbiehilfe, sofern diese gewünscht wird. Aktive Newbiehilfe schließt materielle Hilfe explizit aus!)
b) Es gilt zu bewachen und zu beschützen Leib und Leben jener, die Shilens Priesterschaft angehören oder von dieser als besonders schützenswert angesehen wird und eine akute Bedrohung vorliegt, sofern gewünscht und entsprechende Weisung an die Garde ergeht.
(OOC: Stellung einer Leibwache "buchbar".)
c) Es gilt zu bewachen und zu beschützen Veranstaltungen und Rituale (Events) der Priesterschaft oder unseres Volkes, sofern gewünscht und entsprechende Weisung durch an die Garde ergeht.
(OOC: Die Garde ist für Events "buchbar".)
d) Es gilt zu bewachen und zu beschützen jene, die ihrer Priesterschaft angehören oder in deren Namen handeln, wenn diese sich auf Reisen begeben, sofern gewünscht und entsprechende Weisung an die Garde ergeht.
(OOC: Stellung von Eskorten "buchbar".)
2. Mitglieder und Hierarchie der Garde
a) Mitglieder
Sieben Kinder Shilens wandelten dereinst auf unserer Welt,
sieben Kinder sollen bewachen, was ihr gehört.
Die aktive Garde besteht zu allen Zeiten aus max. 6 Gardisten und dem Befehlshaber der Garde. Zzgl. kann es bis zu 7 Rekruten geben. Diese sind die Auszubildenden der Garde und potentielle Nachrücker sollte ein Gardist durch Tod oder unehrenhafte Entlassung aus der Garde ausscheiden.
b) Hierarchie (einer Garde)
Hohepriesterin (Staff)
stellvertr. Priesterin (Leiterin d. Priesterschaft)
|
\/
Befehlshaber der Garde
|
\/
6 Gardisten
|
\/
7 Rekruten
stellvertr. Priesterin (Leiterin d. Priesterschaft)
|
\/
Befehlshaber der Garde
|
\/
6 Gardisten
|
\/
7 Rekruten
c) Hierarchie mehrer Tempelgarden
(Erweiterungsgedanke, sollte es mal interessant, notwendig werden Platz zu schaffen^^)
Die übergeordnete und damit Hauptgarde ist immer die des Shilentempels (DEV) als Haupttempel (sozusagen der Delfen-Vatikan). Diesem Haupttempel können max. 6 "Unter"Tempel (sozusagen Bistümer) mit jeweiligen Wirkungsgebieten untergeordnet werden. Diesen wiederum kann eine eigene Tempelgarde zur Verfügung gestellt werden.
Der Oberbefehl aller Garden bleibt immer beim Befehlshaber der Hauptgarde. Der Befehlshaber der Untergarde rekrutiert sich aus einem der amtierenden Gardisten der Hauptgarde. Ernennung und Zuweisung einer Untergarde erfolgt durch den Oberbefehlshaber gemäß Befähigung, Wissen und Gewissen.
Untergarden sind Rekruten nicht gestattet. (Sonst haben wir irgendwann einfach zu viele)
---
Ab hier kann man aufteilen:
- entweder diese Gardisten bleiben immer auch Gardisten der Hauptgarde (was allerdings zu Überschneidungen von "Dienstplänen" führen kann)
- oder für diesen neuen Befehlshaber rückt ein Untergarden-Gardist (sofern schon vorhanden) in den Rang eines Hauptgarden-Gardisten auf. Die Lücke in der Untergarde wird durch einen Rekruten der Hauptgarde gefüllt. Auf diese Weise erhalten wir ein einigermaßen faires System in dem man sich "hochdienen" kann.
---
Hohepriesterin (Staff)
stellvertr. Priesterin (Leiterin der Gesamtpriesterschaft)
|
\/
Befehlshaber der Hauptgarde <--> Priesterin des Untertempels
|
\/
Befehlshaber der Untergarde
|
\/
6 Gardisten
stellvertr. Priesterin (Leiterin der Gesamtpriesterschaft)
|
\/
Befehlshaber der Hauptgarde <--> Priesterin des Untertempels
|
\/
Befehlshaber der Untergarde
|
\/
6 Gardisten
3. Aufgaben/Weisungsbefugnisse
Ein Mitglied der Garde hat innerhalb seines Dienstes und Tätigkeiten für die Garde stets die Neutralität allen Häusern gegenüber zu wahren, unabhängig persönlicher Belange, Ansichten und/oder Antipathien wie Sympathien. Die Aufgabe der Gemeinschaft im Dienste an Shilen und ihres Volkes stehen immer über allem.
a) Der Befehlshaber der Garde ist Mittler zwischen Priesterschaft (, Hauptgarde) und Garde, Koordinator und Organisator der Garde, zeichnet verantwortlich für die Garde insgesamt sowie der Gardisten im Einzelnen und deren Taten/Handlungen gemäß des Ehrenkodexes der Garde (Kodex ist noch auszuarbeiten; soll verhindern, dass der Befehlshaber für jeden privaten Kinderkram seiner Gardisten zur Rechenschaft gezogen werden kann.)
Er ist allen Gardisten und Rekruten gegenüber weisungsbefugt. Desweiteren allen Personen gegenüber, zu deren Schutz die Garde aktuell dient, sofern diese Weisungen allein der erfolgreichen Ausführung der Aufgabenstellung der Garde dient.
Er ist Weisungsempfänger seitens der Hohepriesterin bzw. deren Stellvertreterin.
Er ist der kämpfende und schützende Diener Shilens, seiner Untergebenen sowie der zu bewachenden Personen und Objekte. Wohl und Wehe der ihm anvertrauten Untergebenen wie Schutzbefohlenen liegen allein in seiner weisen Führung und Entscheidungskonsequenz.
b) Der Gardist ist weisungsbefugt den Rekruten gegenüber sofern dies deren Ausbildung dient. Sofern der Befehlshaber selbst nicht zugegen ist, der Gardist explizit zum Offizier vom Dienst ernannt wurde, oder er einer befohlenen Tätigkeit im Alleingang nachgeht, ist er auch allen Schutzbefohlenen und/oder Gardisten gegenüber weisungsbefugt sofern diese allein der erfolgreichen Ausführung der Aufgabenstellung dienen.
Er ist Weisungsempfänger seitens seines Befehlshabers, der Hohepriesterin bzw. deren Stellvertreterin.
Ihm obliegt der weisungsgemäße aktive Schutz von Personen und Objekten.
Er ist nach Weisung aktiver Ausbilder eines oder mehrer Rekruten.
c) Der Rekrut ist ein Auszubildender der Garde der - je nach Ausbildungstand - auch zum Wachdienst herangezogen werden kann. Er besitzt keinerlei Weisungsbefugnis, es sei denn er ist aus besonderen Gründen auf sich alleine gestellt und seine Weisungen dienen allein der erfolgreichen Ausführung der Aufgabenstellung. In diesem Falle ist er den Schutzbefohlenen im genannten Rahmen weisungsbefugt.
4. Ernennungen
a) Der (Ober-)Befehlshaber der Garde wird ausschließlich durch die Hohepriesterin aus den Reihen der Gardisten ernannt und in sein Amt eingesetzt.
(Der Befehlshaber einer Untergarde wird vom Oberbefehlshaber nach Rücksprache mit der Hohepriesterin (oder deren Stellvertreterin(?)) ernannt und in sein Amt eingesetzt.)
b) Der Gardist wird nach Absolvierung seiner Prüfungen und nach Ratschluß seitens der Hohepriesterin und des (Ober-)Befehlshabers durch Ritual im Shilentempel in die Reihen der Gardisten aufgenommen..
c) Der Rekrut wird nach Empfehlung durch mind. einem Gardisten und erfolgreichem Gespräch mit dem Befehlshaber der Garde als Auszubildender in die Garde aufgenommen.
5. Status Quo und Entlassungsmöglichkeiten
a) Gardisten
Der Dienst an Shilen in der Tempelgarde währt ein Leben lang.
Ein Mal als Gardist in die Garde aufgenommen weiht man sein Leben bis zum letzten Atemzug Shilen. Dieser mit Blut besiegelte Pakt kann von einem selbst nicht mehr gelöst werden. Einzig durch Ratschluss durch die Hohepriesterin (und/oder deren Stellvertreterin) sowie dem (Ober-)Befehlshaber der Garde nach einem begangenen Verstoß gegen Kodex und Regeln der Gemeinschaft kann dieser Pakt gelöst werden. In diesem Fall wird ein Bann ausgesprochen der dem Betroffenen den Makel des Geächteten gibt und ihm verbietet jemals auch nur einen Fuß in einen Tempel Shilens zu setzen. Bei schwereren Vergehen kann der Delinquent der Priesterschaft als Opfer Shilens überantwortet werden (man nennt es auch Todesstrafe).
Wohl aber kennt die Garde Ehrengardisten, Reservisten und Ruhestand.
Ehrengardist:
Hat ein Gardist 7 Jahre (ooc: imaginär, von Fall zu Fall zu entscheiden) treu gedient und sich um die Garde besonders verdient gemacht, kann er zum Ehrengardist ernannt werden. Ihm mag ab diesem Zeitpunkt freigestellt sein jederzeit den aktiven Dienst zu quittieren und der Garde als Reservist und/oder Ratgeber zu dienen.
Reservist:
Hat ein Gardist 7 Jahre (ooc: imaginär, von Fall zu Fall zu entscheiden) treu gedient, steht es diesem frei jederzeit den aktiven Dienst zu quittieren und in den Reservistendienst zu wechseln.
Ruhestand:
Sofern ein Gardist durch Verletzung oder Krankheit unverschuldet und dauerhaft kampfunfähig wird, mag ihm die Entlassung aus dem aktiven Dienst und der Ruhestand gewährt werden.
Sofern ein Gardist wider erwarten den Gebrechen des Alters anheim fallen sollte mag entschieden werden diesen aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand zu entlassen.
Ehrengardisten und Reservisten können zu jederzeit und in besonderen Situationen in den aktiven Dienst zurückberufen werden. Gemeint sind Ausnahmesituationen die eine Verstärkung der aktiven Garde notwendig machen um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Sei es durch auffüllen entstandener Lücken und/oder temporäre Erhöhung der Kämpfer zum Schutz der heiligen Stätten wie der Priesterschaft.
b) Rekruten
Der Dienst als Rekrut dient der Ausbildung und Perfektionierung in der eigenen Waffengattung, der Unterweisung in den Riten und Auffassungen sowie der Vorbereitung die anstehenden Aufgaben eines Gardisten gerecht werden zu können.
Ein Rekrut kann während seiner Ausbildung jederzeit den Dienst quittieren oder aus diesem auf Ratschluss der amtierenden Gardisten entlassen werden.
Eine erneute Bewerbung ist maximal ein Mal zulässig.
Die Garde kennt zwei Stufen eines Rekruten
Rekrut des 2. Ranges:
Der Rekrut ist als solcher aufgenommen worden und muss nun eine Probezeit von nicht weniger als 4 (rl-)Wochen absolvieren. Dies dient der beiderseitigen Einschätzung und des Kennenlernens.
Rekrut des 1. Ranges:
Der Rekrut hat die Probezeit erfolgreich absolviert und wird auf Ratschluss der amtierenden Gardisten durch den Befehlshaber zum Rekruten des 1. Ranges befördert. Ab jetzt genießt er die volle Ausbildung und darf auch mit Fortschreiten dieser zu ersten Wachdiensten herangezogen werden.
6. Ausrüstung
Gardisten:
Jedem Gardist steht eine schwere Rüstung für den normalen Dienst sowie eine Festtags-Rüstung zu. Zudem steht ihm ein Säbel des Blutes zu sowie ein Schild.
Die normale Rüstung inkl. Schild wird mit endgültiger Aufnahme in die Garde an den Gardisten ausgegeben. Die Festtagsrüstung verbleibt in der Rüstkammer der Hohepriesterin und wird von dieser bei Bedarf ausgegeben und muss hernach wieder an diese abgegeben werden.
Die Erlangung des Säbels des Blutes ist Teil der Prüfung eines Gardisten und somit dessen eigener Besitz.
Rüstzeug normaler Dienst:
Ring Mail Breastplate (D-Grade)
Iron Plate Gaters (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)
Blood Saber (No Grade)
Rüstzeug Festtag:
Clan Oath (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)
Blood Saber (No Grade)
Rekruten:
Jedem Rekrut steht eine leichte Rüstung für den normalen Dienst zu. Für den Fall einer Dienstzuteilung zu besonderen Anlässen kann diesem ebenfalls eine Festtagsrüstung zu den Bedingungen eines Gardisten zugewiesen werden. Zudem steht ihm ein Kurzschwert sowie ein Schild zu.
Rüstzeug wie Waffe werden mit Aufnahme als Rekrut an den Rekruten ausgegeben.
Rüstzeug normaler Dienst:
Wooden Breastplate (No Grade)
Wooden Gaiters (No Grade)
Aspis Shield (D-Grade)
Short Sword (No Grade)
Rüstzeug Festtag:
Clan Oath (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)
Short Sword (No Grade)
Einem Rekruten ist es strengstens untersagt während des Wachdienstes einen Säbel des Blutes zu tragen auch wenn er diesen bereits während seiner Prüfungen erlangt hat!
(OOC: Es handelt sich hier erstens um alles andere als Top-Grade Equipment und zweitens durch das Aspis, das ja D-Grade hat, verhindert man auch, dass jemand das Wooden-Set einfach komplettiert und doch mit Garde-Ausrüstung lvln geht, da hier mindestens D-Grade für einen Rekruten Vorraussetzung wird. Sollte jemand mit D-Grade in Wooden rumlaufen und lvln, kann man dann getrost drüber wegsehen, denke ich. Mit Top-Equip hat das dann eh nichts mehr zu tun.^^
Das Ganze sind aber nur Vorschläge die meinen Gedankengängen folgen. Wie halt alles andere hier auch.
Ein anderer Gedanke wäre zumindest für den "normalen" Wachdienst den Gardisten/Rekruten gemäß seiner Waffengattung zu bewaffnen. Das macht rein logisch eigentlich mehr Sinn, da es ja nicht umsonst die gegebenen Spezialisierungen gibt und kaum anzunehmen ist, dass jeder eine Begabung für ein Schwert hat. Ganz nebenbei würde es RP-Kampf-Taktiken "erzwingen" und das allgemeine "normale" Bild der Garde etwas auflockern.
Bei Events/Parade oder ähnlichem legt man dann vielleicht doch eher Wert auf ein einheitliches Bild. Zumal jede Fighterklasse sowieso mit Schwert/Dagger anfängt, die Grundausbildung also eh jedem gegeben sein sollte.)
7. Zugangsvorraussetzungen und Aufnahmeprozedere
Die Mitglieder der Tempelgarde sind wahre Kinder Shilens.
Mögen sie fest im Glauben sein, niemals wanken und gerecht der Sache dienen.
a) Zugangsvorraussetzungen
Ob Rekrut oder Gardist, ein Diener Shilens in der Garde ist stets Angehöriger des Volkes Shilens wie auch treuer und gläubiger Shilenanhänger.
Er ist aktiver Kämpfer für unsere Sache und daher auch immer ein geschickter und begabter Krieger der seine Waffen zu führen weiß. Anerkannte Waffengattungen der Garde sind:
Palus Knight
Assassin
Shilen Knight
Bladedancer
Abyss Walker
Phantom Ranger
Shilen Templar
Spectral Dancer
Ghost Hunter
Ghost Sentinel
Ab dem 25. Ausbildungsgrad in der jeweiligen Waffengattung ist eine Bewerbung als Rekrut/Gardist möglich (Engine-Char-Lvl 25).
Reine OOC-Vorraussetzung:
- Keine Zughörigkeit des betreffenden Chars (und/oder eines Twinks?) in einer artähnlichen Organisation. Dazu zählen auch Priesterschaften. Entweder oder.
(OOC: All zu leicht hat man sich mit Verpflichtungen verzettelt und wird nichts mehr wirklich gerecht. Zum Anderen lassen sich so etwaige rp- wie ooc-Interessenskonflikte leichter umgehen/vermeiden. Gerade dann, wenn man den Punkt Main oder Sub eines Chars offen lässt. Ich könnte ja über die Sub eben mehreren Orga-Vorraussetzungen genügen.
Ob man das nun auch auf Twinks ausweiten sollte muss man mal diskutierend abwägen.)
b) Aufnahmeprozedere
Gardist:
- (RP-)Bewerbung an den (Ober-)Befehlshaber. Fehlt dieser, geht die Bewerbung an die Hohepriesterin direkt. (ooc: PM im Forum oder eigenes Orga-Forum?)
- Ladung zu einem (RP-IG) Gespräch
- Zulassung zu den Prüfungen
- Absolvierung der Prüfungen
- Initiationsritual zum Gardisten im Shilentempel durch eine Priesterin Shilens nebst ablegen des Eides
(ooc: Hohepriesterin oder ihrer Stellvertreterin zwingend?)
- Ausgabe der Gardistenuniform
Rekrut:
- (RP-) Bewerbung an den (Ober-)Befehlshaber. Fehlt dieser, geht die Bewerbung an die Hohepriesterin direkt. Enthalten muss sein der Name eines Gardisten, der eine Empfehlung für den künftigen Rekruten ausspricht und bereit ist sich für diesen auch zu verbürgen.
- Ladung zu einem (RP-IG) Gespräch
- Anhörung des Bürgen
- Einführung als Rekrut in einem kleinen Ritual nebst Ausgabe der Uniform und Waffen. Zuweisung eines direkten Mentors als Ansprechpartner/Ausbilder.
(ooc: der Mentor kann der Bürge sein, muss aber nicht)
8. Die Prüfungen
(zu erarbeiten)
9. Schlussbestimmungen
Diese Charta sowie der zugehörige Kodex der Garde kann jederzeit - nach der expliziten Prüfung und Genehmigung durch die Hohepriesterin - erweitert, angepasst und/oder geändert werden.
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Ich hoffe Pieros Idee weitestgehend getroffen und sinnvoll in Form gebracht zu haben.
Zum Veriss freigegeben. ^^