02.10.2008, 15:10
Denke kommt auch auf den Grund der Inaktivität an und sollte entsprechend im Einzelfall bewertet und ggf. entschieden werden.
Faktisch ist aber auch so, dass z.B. eine Nonne auf Lebenszeit Nonne bleibt auch was ihren Rang betrifft. Eine Degradirung in religiösen Institutionen gibt es eigentlich nicht. Wenn eine Degradierung nötig wäre, dann ist das Vergehen in der Regel eh schon so eklatant, dass meist eine Exkommunizierung, sprich Rausschmiss angedacht wird. Es gibt dann halt eventuell eben die Entlassung aus dem aktiven Dienst. Aber da die Beförderung als solche ein religiöser Akt der Weihe ist, kann man den nicht einfach so wieder wegnehmen.
Insgesamt denke ich, dass sich das IG-iRP selbst regulieren wird anhand der Erfordernisse und sich als praktikabel erweisenden Prozesse.
Faktisch ist aber auch so, dass z.B. eine Nonne auf Lebenszeit Nonne bleibt auch was ihren Rang betrifft. Eine Degradirung in religiösen Institutionen gibt es eigentlich nicht. Wenn eine Degradierung nötig wäre, dann ist das Vergehen in der Regel eh schon so eklatant, dass meist eine Exkommunizierung, sprich Rausschmiss angedacht wird. Es gibt dann halt eventuell eben die Entlassung aus dem aktiven Dienst. Aber da die Beförderung als solche ein religiöser Akt der Weihe ist, kann man den nicht einfach so wieder wegnehmen.
Insgesamt denke ich, dass sich das IG-iRP selbst regulieren wird anhand der Erfordernisse und sich als praktikabel erweisenden Prozesse.