13.03.2009, 20:43
Zitat:Original von Thurid
Die Sperren sind doch lächerlich! Es gibt glaube ich kein Gesetz, dass es jemanden verbietet ein FSK 18 Spiel an einen 10 jährigen zu verkaufen... (könnte mich auch irren, aber soweit mir bekannt ist handelt es sich bei der FSK um eine FreiwilligeSelbstKontrolle)
doch die Altersangaben der FSK sind laut Jugenschutzgesetz bindend
Zitat:.....
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
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(3) Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Noch mehr Info --->http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/......