27.10.2009, 00:23
Na gut...
Was Lehrer treiben, ist nen anderes Ding. Selbstverständlich können diese an Beispielen oder pauschal das Thema vermitteln. Geht es aber um den konkreten individuellen Einzelfall, ist es sehr schnell unerlaubte Steuerberatung und da hat die Steuerberaterkammer ein Auge drauf. Das geht tatsächlich analog der Thematik unerlaubte Rechtsberatung.
Einmal, wie hier schon erwähnt, kommt es auf den Umfang der privaten und beruflichen Nutzung an und ob da überhaupt etwas anerkannt wird. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass besonders im EDV-Bereich recht restriktiv geurteilt wird, ob hauptsächlich eine private Nutzung vorliegt oder nicht, im Zweifel auf Privatnutzung abgestellt wird.
Angenommen, dass die berufliche Nutzung akzeptiert wäre:
Normal wird ein PC (inkl.zusätzlicher Geräte) über 3 Jahre, was auch schon erwähnt wurde, zu jeweils 33% abgeschrieben.
Die komplette Abschreibung innerhalb eines Jahres gilt seit 2008 nicht mehr. Das gabs bis dahin für Geräte unterhalb 400 EUR. Ist es seit 2008 eine Anschaffung unterhalb 1.000 EUR ist er als sogenanntes GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) über 5 Jahre abzuschreiben (20% p.a.).
Und nochmal, weil es so schön ist, über 1.000 EUR Anschaffung sind es nur 3 Jahre, kurios gelle oO
Fraglich wird das alles bei den schon erwähnten Pauschbeträgen für Werbungskosten (u.a.Arbeitsmittel), die man sowieso hat und ich vermute mal nicht, dass Du Dir, sollten keine weiteren großartigen Werbungskosten vorliegen, nen PC für ca. 4.000 EUR hinstellen willst.
Meines Erachtens, versuch es, aber erhoff Dir nicht zu viel. Das wird ne Nullnummer, außer die Pauschbeträge sind ausgeschöpft und leider selbst dann, Bescheinigung hin und her, die (unterstellte) Privatnutzung schlägt zu.
Klappen kann es trotzdem, sooo genau wird vom FA ab und an nicht hingeschaut.
Was Lehrer treiben, ist nen anderes Ding. Selbstverständlich können diese an Beispielen oder pauschal das Thema vermitteln. Geht es aber um den konkreten individuellen Einzelfall, ist es sehr schnell unerlaubte Steuerberatung und da hat die Steuerberaterkammer ein Auge drauf. Das geht tatsächlich analog der Thematik unerlaubte Rechtsberatung.
Einmal, wie hier schon erwähnt, kommt es auf den Umfang der privaten und beruflichen Nutzung an und ob da überhaupt etwas anerkannt wird. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass besonders im EDV-Bereich recht restriktiv geurteilt wird, ob hauptsächlich eine private Nutzung vorliegt oder nicht, im Zweifel auf Privatnutzung abgestellt wird.
Angenommen, dass die berufliche Nutzung akzeptiert wäre:
Normal wird ein PC (inkl.zusätzlicher Geräte) über 3 Jahre, was auch schon erwähnt wurde, zu jeweils 33% abgeschrieben.
Die komplette Abschreibung innerhalb eines Jahres gilt seit 2008 nicht mehr. Das gabs bis dahin für Geräte unterhalb 400 EUR. Ist es seit 2008 eine Anschaffung unterhalb 1.000 EUR ist er als sogenanntes GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) über 5 Jahre abzuschreiben (20% p.a.).
Und nochmal, weil es so schön ist, über 1.000 EUR Anschaffung sind es nur 3 Jahre, kurios gelle oO
Fraglich wird das alles bei den schon erwähnten Pauschbeträgen für Werbungskosten (u.a.Arbeitsmittel), die man sowieso hat und ich vermute mal nicht, dass Du Dir, sollten keine weiteren großartigen Werbungskosten vorliegen, nen PC für ca. 4.000 EUR hinstellen willst.
Meines Erachtens, versuch es, aber erhoff Dir nicht zu viel. Das wird ne Nullnummer, außer die Pauschbeträge sind ausgeschöpft und leider selbst dann, Bescheinigung hin und her, die (unterstellte) Privatnutzung schlägt zu.
Klappen kann es trotzdem, sooo genau wird vom FA ab und an nicht hingeschaut.