29.10.2009, 21:46
Zitat:Original von TheoEs gibt eine EU Entscheidung dass Arbeitsverträge ab der 2. Verlängerung fristlos sein sollen. Hält sich nur keine Sau dran...
Aus dem Bauch heraus würd ich sagen, dass eine weitere Befristung sehr wohl zulässig und branchenabhängig üblich ist. Vor diesem Dilemma stehen bzw. standen vor einigen Jahren beispielsweise Lehrer, deren Vertrag auf ewig und immer auf lediglich ein Jahr befristet war und im Bedarfsfall verlängert wurde (um ein weiteres Jahr).
Vorm Arbeitsgericht könnte mans einklagen, wobei dann wieder gestörtes Vertrauensverhältnis nen Kündigungsgrund wäre und was weiß ich