29.10.2009, 23:52
Zitat:Original von Sing
Ok dann halt uns auf dem laufenden.
Aber denke wenn Du dies absetzen oder besser abschreiben könntest dann wohl nur über den Zeitraum von 2 jahren. Denn so lang geht regulär eine Technikerausbildung.
Hab hier auch mal noch einen Beitrag gefunden aus einem Forum in dem ich auch tätig bin
Klick mich. Nein warte, Doch nicht. Obwohl, tu es. Aber sanft
Ähm nochmal... eines muss klar sein (besonders da ich dem Link gefolgt war) und oft einem Irrtum unterlegen wird, der einfach nicht weg zu bekommen ist.
Der Rechner wird keinesfalls 100% oder was auch immer irgendwie durch die Absetzbarkeit für Dich am Ende kostengünstiger sein.
Bei der Absetzbarkeit reden wir nur davon, dass sich die Bemessungsgrundlage Deiner persönlichen ESt entsprechend mindert, Deine Steuer also anhand Deines Einkommens gemindert wird.
Sprich Beispiel:
Hast nen Einkommen von 50.000, die zu versteuern wären.
Rechner wird 100% anerkannt, Kosten des Rechners 1.800, drei Jahre Abschreibung, 900 pro Jahr.
BMG für Einkommensteuer also nicht mehr 50.000 sondern 49.100 und Pauschbeträge mal zur Seite gelassen, sind es am Ende vielleicht im Gegenwert nen Bier in der Kneipe um die Ecke oder ne preiswerte DVD, die weniger an Steuern zu zahlen sein wird.
Ergo: Dieser Irrgedanke "kannste ja absetzen von der Steuer" ist ein Trugschluss. Nicht von der Steuer, nur von der Bemessung der Steuer!
@Cillian2
EUGH-Entscheidung oder Kommission? Im Zweifel ja, viel Spaß mit dem Arbeitgeber, will man es einklagen. Halte persönlich diese "Entscheidung" für fraglich, da derart Befristungen oft projektbezogen zu sehen sind. Wir reden ja nicht von Probezeiten.
(edit: Der im Link von Sing erwähnten unterschiedlichen Handhabung anhand der Laune des Finanzbeamten (so er überhaupt da draufschaut), kann ich explizit nur bestätigen. So ist es. Mal so, mal so. Knallt das Ding komplett rein und dann lasst die mal machen, vielleicht gehts komplett und direkt so durch. Aber immer nur eben in der Bemessung, nicht "von" der Steuer!)