01.11.2009, 10:30
Wie Sie Ihren Computer steuerlich absetzen
Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die steuerliche Anerkennung von Computern geklärt: Hier erfahren Sie, wann der PC in vollem Umfang und wann er nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar ist, wie dieser berufliche Nutzungsanteil ermittelt wird, ob Peripheriegeräte im Jahr der Anschaffung in voller Höhe anerkannt werden, wie die Abschreibung für Computer berechnet wird und wie Sie einen bislang abgelehnten PC nun steuerlich durchbringen.
Inhalt dieses Beitrages
Der Computer kann als Arbeitsmittel in voller Höhe absetzbar sein
Der Computer kann mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar sein
Wie Peripheriegeräte des Computers behandelt werden
Wie die Abschreibung ermittelt wird
Neue Chance für bislang abgelehnte Computer
PS: Einfach über Suchmaschiene im I Net guggen
Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die steuerliche Anerkennung von Computern geklärt: Hier erfahren Sie, wann der PC in vollem Umfang und wann er nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar ist, wie dieser berufliche Nutzungsanteil ermittelt wird, ob Peripheriegeräte im Jahr der Anschaffung in voller Höhe anerkannt werden, wie die Abschreibung für Computer berechnet wird und wie Sie einen bislang abgelehnten PC nun steuerlich durchbringen.
Inhalt dieses Beitrages
Der Computer kann als Arbeitsmittel in voller Höhe absetzbar sein
Der Computer kann mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar sein
Wie Peripheriegeräte des Computers behandelt werden
Wie die Abschreibung ermittelt wird
Neue Chance für bislang abgelehnte Computer
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