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Kleine rechtliche Frage an (hoffentlich vorhandene) rechtskundige Imorianer
#2
Hi

Vorab möchte ich sagen das ich nicht einer von den angesprochenden Studenten oder Doktoren bin, allerdings interessiert in Rechtsfragen und Urheberrecht.

Interpret ist (nich immer aber meist) Rechteinhaber des produzierten Werkes.
Dazu können noch Personenrechte kommen. Das Recht am eigenen Bild etc.
Dieses könnten die einzelnen Künstler die du gefilmt hast gelten machen, wenn du den Auftriff auf eigene Faust verbreitest. In wie fern das Recht am eigenen Bild bei einer öffentlichen Veranstaltung noch an zu bringen ist, weiß ich nicht.
Grundsätzlich, besonders wenn es kommerziell ist, hat man sich an den Rechteinhaber zu wenden. Diesen würde ich momentan, ohne weitere Infos von dir zu haben, in der AG die das Konzert veranstaltet hat sehen.
Es wäre also richtig und wichtig, dich an den Ansprechpartner (Lehrer, AG Leitung, Schulleitung o.ä.) zu wenden und mit denen sprechen und ihr Einverständnis einholen.

Davon diese DVD, ohne Absprache, zu vertreiben kann ich nur abraten. In einer Schulgemeinschaft hat man da wahrscheinlich weniger mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, man ersparrt sich aber viel Arbeit und Stress.


Gruß
//suicide
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[Kein Betreff] - von //suicide - 21.03.2010, 22:24
[Kein Betreff] - von Werdandi - 22.03.2010, 07:07
[Kein Betreff] - von Arkanthos - 22.03.2010, 09:35
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