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Charta
#1
Release 0.4 Beta

- Erweiterungsgedanke mehrerer Garden entfernt
- Reservisten, Ehrengardisten entfernt.
- MIA/KIA-Regelung als reine OOC-Regelung hinzugefügt
- Kapitel "Prüfungen" entfernt; sollte vielleicht eher als "geheimes" Dokument existieren. Anmerkungen folgen nächstes Posting
- Formulierungen gemäß Vorschlägen korrigiert/überarbeitet, zum Teil vereinfacht.
- Zitate eingefügt (aus Pieros Vorschlägen)
- Ausrüstung gemäß Vorschlägen angepasst
- als Vorschlag: Titel/Bezeichnungen als Punkt C unter "Mitglieder u. Hierarchie" eingefügt.
__________________________________________________________

Charta der
Tempelgarde Kinder Shilens
(Yath'kyorl Dalharen d'Shilen)


Präambel

Im unverbrüchlichen Willen und Streben
zu dienen jener, deren Kinder wir sind,
zu schützen jene, die in ihrem Namen wirken und dienen,
zu bewachen jenes, das ihr Heiligtum, ihr geweihter Boden ist,
zu wachen über jene, die ihr Volk sind,
geloben wir, gezeichnet mit unserem Blut, Treue und Gehorsam bis in den Tod.

Kein Haus und keine andere Gewalt stehen höher als Shilen. Ihr Wort ist unser Gesetz, nach dem zu streben und zu handeln wir, gezeichnet mit unserem Blut, geloben.

Kein Schmerz zu groß, keine Mühe zu mühselig, keine Demütigung zu arg im Dienste für und an Shilen. Keine Rache höher als Shilens Wort und Befehl.
Zu ertragen all dies im Dienst an ihr, gezeichnet mit unserem Blut, geloben wir.

Möge Shilen uns ihre Gnade erweisen.

Hinweis:
Alle Titel/Bezeichnungen sind geschlechtsunspezifisch zu verstehen. Gemäß dem Rassenguide für Dunkelelfen gilt die Gleichberechtigung, so auch in der Tempelgarde.

1. Zielsetzung

a) Es gilt zu bewachen und zu beschützen die Tempel, heiligen Bezirke, die Priesterschaft so wie die angestammten Wohnstätten unseres Volkes.
(OOC: Wachdienst Shilentempel, sonstige bekannte/anerkannte DE-Gebiete und DEV wahlweise inkl. aktiver Newbiehilfe, sofern diese von Newbies gewünscht wird.)

b) Es gilt zu bewachen und zu beschützen Leib und Leben jener, die Shilens Priesterschaft angehören oder von dieser als besonders schützenswert angesehen wird und eine akute Bedrohung vorliegt, sofern gewünscht und entsprechende Weisung an die Garde ergeht.
(OOC: Stellung einer Leibwache "buchbar". Weisung ausschließlich von der Hohepriesterin od. Stellvertretung)

c) Es gilt zu bewachen und zu beschützen Veranstaltungen und Rituale (Events) der Priesterschaft oder unseres Volkes, sofern gewünscht und entsprechende Weisung durch an die Garde ergeht.
(OOC: Die Garde ist für Events "buchbar". Weisung ausschließlich von der Hohepriesterin od. Stellvertretung)

d) Es gilt zu bewachen und zu beschützen jene, die ihrer Priesterschaft angehören oder in deren Namen handeln, wenn diese sich auf Reisen begeben, sofern gewünscht und entsprechende Weisung an die Garde ergeht.
(OOC: Stellung von Eskorten "buchbar". Weisung ausschließlich von der Hohepriesterin od. Stellvertretung.)

2. Mitglieder und Hierarchie der Garde

Sieben Kinder Shilens wandelten dereinst auf unserer Welt,
sieben Kinder sollen bewachen, was ihr gehört.


a) Mitglieder

Die aktive Garde besteht zu allen Zeiten aus max. 6 Gardisten und dem Befehlshaber der Garde. Zzgl. kann es bis zu 7 Rekruten geben. Diese sind die Auszubildenden der Garde und potentielle Nachrücker sollte ein Gardist durch Tod oder unehrenhafte Entlassung aus der Garde ausscheiden.

b) Hierarchie (einer Garde)

Hohepriesterin (Staff)
stellvertr. Priesterin (Leiterin d. Priesterschaft)
|
\/
Befehlshaber der Garde
|
\/
6 Gardisten
|
\/
7 Rekruten

[[c) Titel und Bezeichnungen:

Hohe Priesterin - Obok Ilharess
Hohe Priester - Obok Ilharn
Priesterin der Shilen - Yathrin d'Shilen
Priester der Shilen - M'thain d'Shilen

Befehlshaber (Führer der Kinder) - Ventash'ma Dalharen
[Befehlshaber (Erstes Kind Shilens) - Ust Dalhar d'Shilen]
Gardist (Kind Shilens) - Dalhar d'Shilen
Rekrut (kleines Kind) - Inlul Dalhar
oder
Befehlshaber der Garde (Führer der Garde) - Ventash'ma d'Kyorl
Gardist (Krieger der Garde) - Sargtlin d'Kyorl
Rekrut (kleiner Krieger) - Inlul Sargtlin
oder
Befehlshaber der Garde (Führer der Garde) - Ventash'ma d'Kyorl
Gardist (Ritter der Garde) - D'aron d'Kyorl
Rekrut (kleiner Ritter) - Inlul D'aron

Allgemeine/volksmundliche Bezeichnung der Gardisten: Orthae Sargtlin(en) (Heiliger Krieger (Heilige Krieger))]]


3. Aufgaben/Weisungsbefugnisse

Ein weiser Dunkelelf scheut das Bereuen, er überdenkt seine Handlungen vorher.

Ein Mitglied der Garde hat innerhalb seines Dienstes und Tätigkeiten für die Garde stets die Neutralität allen Häusern gegenüber zu wahren, unabhängig persönlicher Belange, Ansichten und/oder Antipathien wie Sympathien. Die Aufgabe der Gemeinschaft im Dienste an Shilen und ihres Volkes stehen immer über allem.
Es gilt immer primär die Weisung des Ranghöchsten in seiner Ausführung.

a) Der Befehlshaber der Garde ist Mittler zwischen Priesterschaft und Garde, Koordinator und Organisator der Garde, zeichnet verantwortlich für die Garde insgesamt sowie der Gardisten im Einzelnen und deren Taten/Handlungen gemäß des Ehrenkodexes der Garde.
Er ist der kämpfende und schützende Diener Shilens, seiner Untergebenen sowie der zu bewachenden Personen und Objekte. Wohl und Wehe der ihm anvertrauten Untergebenen wie Schutzbefohlenen liegen allein in seiner weisen Führung und Entscheidungskonsequenz.

Weisungsbefugnisse:
- allen Gardisten und Rekruten gegenüber.
- Schutzbefohlenen im Rahmen des weisungsgemäßen Auftrages gegenüber.

Weisungsempfang:
- durch die Hohepriesterin oder deren Stellvertreterin.

b) Dem Gardist obliegt der weisungsgemäße aktive Schutz von Personen und Objekten. Ebenso kann er nach Weisung aktiver Ausbilder eines oder mehrerer Rekruten sein. Wohl und Wehe der ihm anvertrauten Schutzbefohlenen liegen direkt in seiner Tatkraft, seinem Mut, seiner Bereitschaft und Wachsamkeit.

Weisungsbefugnisse:
- als benannter Offizier vom Dienst (OvD) allen anderen Gardisten gegenüber
- jedem Rekrut gegenüber.
- Schutzbefohlenen im Rahmen des weisungsgemäßen Auftrages gegenüber sofern kein ranghöherer Offizier zugegen ist.

Weisungsempfang:
- durch die Hohepriesterin oder deren Stellvertreterin.
- durch den Befehlshaber der Garde.

c) Der Rekrut ist ein Auszubildender der Garde der - je nach Ausbildungstand - auch zum Wachdienst herangezogen werden kann.

Weisungsbefugnisse:
- sofern er aus besonderen Gründen auf sich allein gestellt ist und es für diesen Fall keine besonderen Anweisungen gibt: Schutzbefohlenen im Rahmen des weisungsgemäßen Auftrages gegenüber.

Weisungsempfang:
- durch die Hohepriesterin oder deren Stellvertreterin.
- durch den Befehlshaber der Garde.
- durch seinen Ausbilder.
- durch jeden Gardisten.

4. Ernennungen

Der Tod ist nichts was einem geschenkt wird, denn ein jeder Dunkelelf muss sich diesen erst verdienen!

a) Der Befehlshaber der Garde wird ausschließlich durch die Hohepriesterin aus den Reihen der Gardisten ernannt und in sein Amt eingesetzt.

b) Der Gardist wird nach Absolvierung seiner Prüfungen und nach Ratschluß seitens der Hohepriesterin und des Befehlshabers durch Ritual im Shilentempel in die Reihen der Gardisten aufgenommen.

c) Der Rekrut wird nach Empfehlung durch mind. einem Gardisten und erfolgreichem Gespräch mit dem Befehlshaber der Garde als Auszubildender in die Garde aufgenommen.

5. Status Quo und Entlassungsmöglichkeiten

a) Gardisten

Der Dienst an Shilen in der Tempelgarde währt ein Leben lang.
Ein Mal als Gardist in die Garde aufgenommen weiht er sein Leben bis zum letzten Atemzug Shilen. Dieser mit Blut besiegelte Pakt kann von einem selbst nicht mehr gelöst werden. Einzig durch Ratschluss durch die Hohepriesterin nach einem begangenen Verstoß gegen Kodex und Regeln der Gemeinschaft kann dieser Pakt gelöst werden. In diesem Fall wird ein Bann ausgesprochen der dem Betroffenen den Makel des Geächteten gibt und ihm verbietet jemals auch nur einen Fuß in einen Tempel Shilens zu setzen oder er wird als Opfer Shilens der Priesterschaft übergeben (Todesstrafe).
Geächtete sind als vogelfrei anzusehen.

(OOC:
Heißt: Regeln wie Kodex sind nicht just-for-fun und könnten daher beliebig gebrochen oder "zurechtgebogen" werden, weil es einem gerade ins eigene RP passt. Alles hat Konsequenzen. So natürlich auch der Bruch der Regeln und Verstöße gegen den Kodex der Garde und das zu allen Zeiten und nicht nur auf den aktiven Dienst beschränkt. Der Char geht hier eine enge Bindung zu Shilen ein, die demzufolge auch entsprechende Auswirkung auf sein künftiges Leben und Wirken hat.
Anmerkung: Irren und Fehler sind menschlich. Tragweiten des eigenen Handelns oft nicht immer wirklich abschätzbar oder auch nur vorauszusehen. Daher wird über die Härte der Strafe jeweils im Einzelfall entschieden.)

Wohl aber kennt die Garde den Ruhestand.

Ruhestand:
Sofern ein Gardist durch Verletzung oder Krankheit unverschuldet und dauerhaft kampfunfähig wird, mag ihm die Entlassung aus dem aktiven Dienst und der Ruhestand gewährt werden.
Sofern ein Gardist wider erwarten den Gebrechen des Alters anheim fallen sollte mag entschieden werden diesen aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand zu entlassen.
Ein Gardist im Ruhestand (GiR) kann aber zur Verbreitung des Wortes Shilen und zum weiteren Dienst im Auftrage des Tempels den Lehrstuhl besteigen oder, so die Hohepriesterin dies für Gerecht hält, als Berater des Befehlshabers fungieren.

b) Rekruten

Der Dienst als Rekrut dient der Ausbildung und Perfektionierung in der eigenen Waffengattung, der Unterweisung in den Riten und Auffassungen sowie der Vorbereitung den anstehenden Aufgaben eines Gardisten gerecht werden zu können.
Ein Rekrut kann während seiner Ausbildung jederzeit den Dienst quittieren oder aus diesem auf Ratschluss der amtierenden Gardisten entlassen werden.
Eine erneute Bewerbung ist maximal ein Mal zulässig.

Die Garde kennt zwei Stufen eines Rekruten
Rekrut des 2. Ranges:
Der Rekrut ist als solcher aufgenommen worden und muss nun eine Probezeit von nicht weniger als 4 (rl-)Wochen absolvieren. Dies dient der beiderseitigen Einschätzung und des Kennenlernens.

Rekrut des 1. Ranges:
Der Rekrut hat die Probezeit erfolgreich absolviert und wird auf Ratschluss der amtierenden Gardisten durch den Befehlshaber zum Rekruten des 1. Ranges befördert. Ab jetzt genießt er die volle Ausbildung und darf auch mit Fortschreiten dieser zu ersten Wachdiensten herangezogen werden.

c) MIA und KIA
Reine OOC-Regelung:
Wer offen (Forum, sonstige Aussagen) seinen ACC aufgibt, unabhängig ob dieser dann auch gelöscht wird oder nicht, unabhängig ob derjenige nach X Tagen/Wochen/Monaten zurückkommt oder nicht, sich sonst aber nichts zuschulden hat kommen lassen (gemäß Regeln und Kodex), bekommt automatisch ein KIA (Killed in Action) verpasst.
Bedeutet: Chartod.
Gleiches gilt für einen der Garde angehörigen Char der unentschuldigt mehr als 4 Wochen nicht mehr gespielt wird, der ACC aber aktiv genutzt wird.

Wer seinen ACC unentschuldigt mehr als 4 Wochen verwaisen lässt bekommt zunächst ein MIA (Missed in Action) aufgedrückt und ist aus der Garde raus. Ob daraus später ein endgültiges KIA wird, wird im Einzelfall entschieden. Eine Rückkehr zur Garde als aktiver Gardist bleibt jedoch ausgeschlossen. Möglich ist einzig der Status Quo des Ruhestandes.

Warum:
Weil es nicht einzusehen ist, dass Plätze bis zu einer eventuellen Rückkehr - die ja nicht mal sicher ist - unendlich lange reserviert bleiben.
Die Entscheidung über MIA oder KIA liegt einzig bei der Hohepriesterin (Staff).

6. Ausrüstung

Gardisten:
Jedem Gardist steht eine schwere Rüstung für den normalen Dienst sowie eine Festtags-Rüstung, beides inkl. eines Schildes, zu.
Die normale Rüstung inkl. Schild wird mit endgültiger Aufnahme in die Garde an den Gardisten ausgegeben. Die Festtagsrüstung verbleibt in der Rüstkammer der Hohepriesterin und wird von dieser bei Bedarf ausgegeben und muss hernach wieder an diese abgegeben werden.

Rüstzeug normaler Dienst:
Ring Mail Breastplate (D-Grade)
Iron Plate Gaters (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)

Rüstzeug Festtag:
Clan Oath (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)

Rekruten:
Jedem Rekrut steht eine schwere Rüstung für den normalen Dienst zu. Für den Fall einer Dienstzuteilung zu besonderen Anlässen kann diesem ebenfalls eine Festtagsrüstung zu den Bedingungen eines Gardisten zugewiesen werden. Zudem steht ihm ein Kurzschwert sowie ein Schild zu.
Das Rüstzeug wird mit Aufnahme als Rekrut an den Rekruten ausgegeben. Sollte der Rekrut den Dienst quittieren oder aus diesen entlassen werden ist die Ausrüstung an die Garde zurück zu geben.

Rüstzeug normaler Dienst:
Bronze Breastplate (No Grade)
Bronze Gaiters (No Grade)
Aspis Shield (D-Grade)

Rüstzeug Festtag:
Clan Oath (D-Grade)
Kite Shield (D-Grade)

Waffen:
Das heilige Schwert der Garde ist das Schwert der Elfen (Elven Sword, D-Grade).
Dieses muss verdient werden und gilt als Eigentum seines Trägers. Die Erlangung ist Teil der Aufnahmeprüfungen eines Gardisten. Rekruten ist es gestattet bis zur Erlangung ihres eigenen heiligen Schwertes im Dienst die Waffe ihrer eigenen Waffengattung (OOC: no grade oder zumindest unenchanted!) zu tragen.

7. Zugangsvorraussetzungen und Aufnahmeprozedere

Die Mitglieder der Tempelgarde sind wahre Kinder Shilens.
Mögen sie fest im Glauben sein, niemals wanken und gerecht der Sache dienen.


a) Zugangsvorraussetzungen

Ob Rekrut oder Gardist, ein Diener Shilens in der Garde ist stets Angehöriger des Volkes Shilens (OOC: also DE, andere Rassen sind nicht zulässig) wie auch treuer und gläubiger Shilenanhänger.

Er ist aktiver Kämpfer für unsere Sache und daher auch immer ein geschickter und begabter Krieger der seine Waffen zu führen weiß. Anerkannte Waffengattungen der Garde sind:
Palus Knight
Assassin
Shilen Knight
Bladedancer
Abyss Walker
Phantom Ranger
Shilen Templar
Spectral Dancer
Ghost Hunter
Ghost Sentinel

Ab dem 25. Ausbildungsgrad in der jeweiligen Waffengattung ist eine Bewerbung als Rekrut/Gardist möglich (Engine-Char-Lvl 25).

Reine OOC-Vorraussetzung:
- Keine Zughörigkeit des betreffenden Chars oder eines Twinks in einer artähnlichen Organisation. Dazu zählen auch Priesterschaften. Entweder oder.

b) Aufnahmeprozedere

Gardist:
- (RP-)Bewerbung an den Befehlshaber. Fehlt dieser, geht die Bewerbung an die Hohepriesterin direkt. (ooc: PM im Forum oder eigenes Orga-Forum?)
- Ladung zu einem (RP-IG) Gespräch
- Zulassung zu den Prüfungen
- Absolvierung der Prüfungen
- Initiationsritual zum Gardisten im Shilentempel durch eine Priesterin Shilens nebst ablegen des Eides
- Ausgabe der Gardistenuniform

Rekrut:
- (RP-) Bewerbung an den Befehlshaber. Fehlt dieser, geht die Bewerbung an die Hohepriesterin direkt. Enthalten muss sein der Name eines Gardisten, der eine Empfehlung für den künftigen Rekruten ausspricht und bereit ist sich für diesen auch zu verbürgen.
- Ladung zu einem (RP-IG) Gespräch
- Anhörung des Bürgen
- Einführung als Rekrut in einem kleinen Ritual nebst Ausgabe der Uniform und Waffen. Zuweisung eines direkten Mentors als Ansprechpartner/Ausbilder.
(ooc: der Mentor kann der Bürge sein, muss aber nicht)

8. Schlussbestimmungen

Diese Charta sowie der zugehörige Kodex der Garde kann jederzeit - nach der expliziten Prüfung und Genehmigung durch die Hohepriesterin - erweitert, angepasst und/oder geändert werden.

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Anmerkungen zu den Prüfungen kurzgefasst:
Die Idee ist, dass nichts so unspektakulär und spannungstötend ist als genau zu wissen, was auf einen zukommt. Was genau geprüft wird und wie sollte daher vielleicht tatsächlich eine Kenntnis sein, die allein den Mitgliedern der Garde sowie der Obersten Priesterin vorbehalten ist. So ganz nebenbei lassen sich so auch Prüfungen etablieren, die durchaus dazu angetan sind RP wie OOC zu erfahren wie verschwiegen z.B. ein Char wirklich sein kann. Natürlich ist es "nur ein Spiel" und man sollte Verhalten nicht überbewerten, aber auch eine gewisse Verlässlichkeit sollte dennoch gegeben sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass RP, welches nicht genau weiss wo es hinführen soll oder wird, immer noch das schönere ist.^^
Es gibt derzeit eine erste Fassung mit Vorschlägen für 4 von insgesamt 7 Prüfungen, an der ich aber gerade noch arbeite.
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#2
Ich finde die Charta ist gut geworden, würde der nicht mehr groß was hinzufügen. Allerdings bin ich was das betrifft auch nicht sehr bewandert.


Zitat:Original von Sheeran

[...]

[[c) Titel und Bezeichnungen:

Hohe Priesterin - Obok Ilharess
Hohe Priester - Obok Ilharn
Priesterin der Shilen - Yathrin d'Shilen
Priester der Shilen - M'thain d'Shilen

Befehlshaber (Führer der Kinder) - Ventash'ma Dalharen
[Befehlshaber (Erstes Kind Shilens) - Ust Dalhar d'Shilen]
Gardist (Kind Shilens) - Dalhar d'Shilen
Rekrut (kleines Kind) - Inlul Dalhar
oder
Befehlshaber der Garde (Führer der Garde) - Ventash'ma d'Kyorl
Gardist (Krieger der Garde) - Sargtlin d'Kyorl
Rekrut (kleiner Krieger) - Inlul Sargtlin

Allgemeine/volksmundliche Bezeichnung der Gardisten: Orthae Sargtlin(en) (Heiliger Krieger (Heilige Krieger))]]

[...]

Das oder zwischen den beiden Bezeichnungen soll dafür stehen, dass darüber noch entschieden werden muss, oder? Ich bin da etwas unsicher. Sollte es das tatsächlich sein, wäre ich eher für die zweite Version. Gardisten als Kinder zu bezeichnen ist mir etwas zu suspekt. Allerdings würde ich auch bei dem zweiten Vorschlag (?) das Sargtlin durch ein D'aron (=Ritter) austauschen, da ich es passender empfinde.
"Was sie davon haben, einen Baum zu verehren, verstehe ich nicht, er steht nur da und wächst."
-Richard Schwarz, Die Götterkriege I: Die Rose von Illian
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#3
Jopp, ist noch zu entscheidender Vorschlag ob überhaupt und wenn welche Version.
D'aron als Variante 3 eingefügt. Danke dir.
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