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Computer von der Steuer absetzen
#1
Guten Tag liebe Comm,

ich mache gerade meinen staatlich geprüften Techniker im Maschinenbau/Maschinenbautechnik. Dafür wird von der Schule ein eigeer PC (zu Hause) verlangt mit bestimmter Arbeitsleistung + Drucker. Unser Klassenlehrer meinte man könne den Neukauf des PC mit den nötigen Anforderungen steuerlich absetzen. Weiß jemand wie das gemacht wird? Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit eines PC und über das Bestehen einer laufenden Schulausbildung liegen mir vor.

Wäre nett wenn mir da jemand nen paar Infos geben kann wie das so abläuft und wie ich die meiste Kohle raus hole Wink
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#2
Frag doch am besten diesen Lehrer Tongue

Wenn er sagt das dies geht dann weiss er auch am besten wie es geht.

LG
oO
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#3
Bin leider auch nicht so ganz bewandert damit. Aber die Frage ist eher ob du mit dem Computer zusammen auf genug Werbungskosten kommst um mehr als den Pauschbetrag von glaube 920€ nachzuweisen. Der Computer zählt dabei auch nach der Anteiligen Nutzung und der Abschreibungszeit mit hinein.

In wie fern du sowas nachweisen musst und wie hoch die Abschreibungsdauer wäre fragst du am besten mal beim Amt direkt nach.

Beispiel 50% Nutzung für die Arbeit und 3 Jahre Abschreibung würde sowas bei 900 Euro Anschaffungskosten wohl nur 150€ ausmachen. (0,5*900/3)

Ist jetzt nur ein Beispiel, aber wenn du nicht über die 920€ Werbungskosten kommst isses ansich egal.

Meine Angaben sind natürlich ohne Gewähr ^^

Das beste wird sein du fragst mal deinen Lehrer oder noch besser beim Amt direkt nach, oder eben alternativ nen Steuerberater ^^

PS: achja auch Zeitpukt der Anschaffung spielt da noch mit rein wieviel abgesetzt werden kann

und sollte der Rechner unter einem bestimmten Betrag kosten (diesen am besten nachfragen) dann kann er sogar in einem Jahr komplett abgesetzt werden

allerdings musst du auch dann noch auf Werbungskosten von mehr als 920 € kommen das es sich rentiert
[Bild: triskartenhintergrund.gif]
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#4
Irgendwie kommt mir das Thema bekannt vor *grübel*

Hat das nicht schonmal wer gepostet?
Chaga und Co. KG
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#5
Probier es am besten mit einem Anruf beim Steuerberater oder direkt beim Finanzamt.... Tips von hier sind leider nicht wirklich verwendbar, da du dich nicht darauf berufen kannst.... "aber ein L2 Spieler hat gesagt..." Ich denke das fällt unter Beratung und so nicht wirklich erlaubt und hilfreich....
Klingt vllt bissl blöde, will dich auch nicht ärgern aber hier spricht eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und ich darf auch keine Rechtsfragen in dem Sinne beantworten....
~Wäre Rapunzel brünett gewesen, hätte sie die Tür benutzt~
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#6
Zitat:Original von Dhomarae
Probier es am besten mit einem Anruf beim Steuerberater oder direkt beim Finanzamt.... Tips von hier sind leider nicht wirklich verwendbar, da du dich nicht darauf berufen kannst.... "aber ein L2 Spieler hat gesagt..." Ich denke das fällt unter Beratung und so nicht wirklich erlaubt und hilfreich....
Klingt vllt bissl blöde, will dich auch nicht ärgern aber hier spricht eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und ich darf auch keine Rechtsfragen in dem Sinne beantworten....


Nunja "nicht erlaubt" find ich da ja mal übertrieben. Vorallem da heutzutage JEDER seine Einkommensteuererklärung selber machen kann. Es ist ja auch keine Beratung für einen speziellen Fall sondern nur Anhaltspunkte für das Allgemeine Vorgehen bei der Abschreibung von Arbeitsmitteln.
Ich selbst hatte es sogar vor vielen Jahren mal in der Schule, und ich glaube meine Lehrerin war auch nie beim Finanzamt oder als Steuerberater angestellt.

Um natürlich sicher zu gehen das die Angaben stimmen sollte man sich schon bei Leuten informieren die in der Materie stehen und auf dem aktuellen Stand sind. Sprich Steuerberater oder Finanzamt. Alleine schon wegen Abschreibungszeitraum und Abschreibungshöhe. Man möchte ja auch das die Angaben später anerkannt werden.

Achja und nicht jeder der sich ab und an durch dieses Forum trollt spielt noch Lineage Tongue

PS: @Theo: danke für die Info mit dem GWG, das es das nicht mehr so gibt wie ichs kannte ist gut zu wissen

Und zur Beratung nochmal: natürlich würde ich mich nicht darauf einlassen für konkrete Zahlen von ihm irgendwelche Angaben zu machen
[Bild: triskartenhintergrund.gif]
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#7
Na gut...

Was Lehrer treiben, ist nen anderes Ding. Selbstverständlich können diese an Beispielen oder pauschal das Thema vermitteln. Geht es aber um den konkreten individuellen Einzelfall, ist es sehr schnell unerlaubte Steuerberatung und da hat die Steuerberaterkammer ein Auge drauf. Das geht tatsächlich analog der Thematik unerlaubte Rechtsberatung.

Einmal, wie hier schon erwähnt, kommt es auf den Umfang der privaten und beruflichen Nutzung an und ob da überhaupt etwas anerkannt wird. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass besonders im EDV-Bereich recht restriktiv geurteilt wird, ob hauptsächlich eine private Nutzung vorliegt oder nicht, im Zweifel auf Privatnutzung abgestellt wird.

Angenommen, dass die berufliche Nutzung akzeptiert wäre:
Normal wird ein PC (inkl.zusätzlicher Geräte) über 3 Jahre, was auch schon erwähnt wurde, zu jeweils 33% abgeschrieben.

Die komplette Abschreibung innerhalb eines Jahres gilt seit 2008 nicht mehr. Das gabs bis dahin für Geräte unterhalb 400 EUR. Ist es seit 2008 eine Anschaffung unterhalb 1.000 EUR ist er als sogenanntes GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) über 5 Jahre abzuschreiben (20% p.a.).

Und nochmal, weil es so schön ist, über 1.000 EUR Anschaffung sind es nur 3 Jahre, kurios gelle oO

Fraglich wird das alles bei den schon erwähnten Pauschbeträgen für Werbungskosten (u.a.Arbeitsmittel), die man sowieso hat und ich vermute mal nicht, dass Du Dir, sollten keine weiteren großartigen Werbungskosten vorliegen, nen PC für ca. 4.000 EUR hinstellen willst. Smile

Meines Erachtens, versuch es, aber erhoff Dir nicht zu viel. Das wird ne Nullnummer, außer die Pauschbeträge sind ausgeschöpft und leider selbst dann, Bescheinigung hin und her, die (unterstellte) Privatnutzung schlägt zu.

Klappen kann es trotzdem, sooo genau wird vom FA ab und an nicht hingeschaut. Wink
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#8
Ich merke, es ist wesentlich komplizierter und verwirrender als ich dachte.^^
Ich denke mal ich werde mich dann direkt mal beim Finanzamt erkundigen, was so drinne ist und wies abläuft.

Sing, der Lehrer hat selber keine Ahnung davon. Es wurde gefragt, da der PC ja für die Schule genutzt wird/werden soll, ob man diesen dann nicht von der Steuer absetzen könne. Daraufhin bekamen wir dann die Bestätigung usw. und gut wars.

Ich halte euch auffem laufenden wie es mir mit dem Finanzamt ergeht Wink
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#9
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.... Geld sollte man nicht verschenken und schon gar nicht an den Staat, ich glaub da stimmt mir jeder zu....

((Nur nochmal am Rande: Ich war vor kurzem beim Arbeitsamt und habe lediglich gefragt wie das mit der Verlängerung eines Vertrages ist, ob es zulässig ist nach 2 Jahren nochmal zu verlängern. Ich bekam gleich prompt die Antwort: "Das ist Rechtsberatung und das dürfen die Damen und Herren beim Amt nicht, ich solle mich doch ans Arbeitsgericht wenden..."))
~Wäre Rapunzel brünett gewesen, hätte sie die Tür benutzt~
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#10
Zitat:Original von Dhomarae
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.... Geld sollte man nicht verschenken und schon gar nicht an den Staat, ich glaub da stimmt mir jeder zu....

((Nur nochmal am Rande: Ich war vor kurzem beim Arbeitsamt und habe lediglich gefragt wie das mit der Verlängerung eines Vertrages ist, ob es zulässig ist nach 2 Jahren nochmal zu verlängern. Ich bekam gleich prompt die Antwort: "Das ist Rechtsberatung und das dürfen die Damen und Herren beim Amt nicht, ich solle mich doch ans Arbeitsgericht wenden..."))

Aus dem Bauch heraus würd ich sagen, dass eine weitere Befristung sehr wohl zulässig und branchenabhängig üblich ist. Vor diesem Dilemma stehen bzw. standen vor einigen Jahren beispielsweise Lehrer, deren Vertrag auf ewig und immer auf lediglich ein Jahr befristet war und im Bedarfsfall verlängert wurde (um ein weiteres Jahr).
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