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Das Gericht
#4
Was den Verteidiger betrifft, schließe ich mich Finis Meinung an.

Bei der Anklage wuerde ich es unterschiedlich handhaben. Handelt es sich um eine Beschwerde z.B. bzgl. einer Streiterei zwischen zwei Häusern ist wohl ein Haus der Anklaeger, welcher sich dann wohl selbst vertreten sollte. Handelt es sich hingegen um ein "Staatsverbrechen", wie z.B. um Hochverrat oder um Blasphemie, so sollte die Anklage per Dekret der Valsharess vertreten werden.

Vllt sollte man dafuer das Amt des "Meister der Schmerzen" in Anlehnung an einen Inquisitor einfuehren . *scherz*

Die Valsharess als Richterin finde ich auch in Ordnung. Faellt sie das endgueltige Urteil? Oder haelt sie sich an das Urteil der Jury und entscheidet dann "nur" ueber das Strafmaß?

Den Rat der Haeuser als Jury? Zwar sehe ich damit schwere RP-Implikationen einhergehen. Aber wenn es das RP foerdert, warum nicht. Zumal ich diesbzgl. auch keine andere Idee habe.

Edit:

Vllt. koennte man ja auch sowas wie ein Shilenurteil einbauen. Sprich, der Angeklagte kann sich darauf berufen und dann gegen jmd kaempfen, den die Valsharess bestimmt. Der Ausgang des Kampfes ist Urteil und Schuldspruch zugleich.
Vel'uss zhaun alur taga lil Quarval-sharess?
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Nachrichten in diesem Thema
Das Gericht - von Staff_Nurpheia - 20.06.2010, 14:24
[Kein Betreff] - von Arkanthos - 20.06.2010, 19:12
[Kein Betreff] - von Finis - 22.06.2010, 19:30
RE: Das Gericht - von Valerian - 27.06.2010, 19:56

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